Verhinderungspflege – was ist zu beachten?
Verhinderungspflege ist eine wichtige Hilfe für alle Pflegenden. Wer Angehörige pflegt, braucht auch mal eine persönliche Auszeit. Dafür können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wer die Verhinderungspflege erstattet haben möchte, muss allerdings das eine oder andere beachten.
- Nicht für jede Person bekommen Sie die entstandenen Kosten für die Ersatzpflege auch erstattet. Das ist unter anderem abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
- Außerdem müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. So muss zum Beispiel mindestens 6 Monate gepflegt worden sein, bevor dies möglich ist.
- Wenn Sie nur stundenweise eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt. Sie müssen dies allerdings im Antrag richtig definieren.
- Verhinderungspflege/Urlaubspflege kann auch rückwirkend beantragt werden. Sie müssen jedoch die Verhinderungspflege über Rechnungen nachweisen.
- Kurzzeitpflege kann auch mit Verhinderungspflege verrechnet werden. Auch hier ist wieder einiges zu beachten.
- Alltagsbegleiter können ebenfalls über die Verhinderungspflege finanziert werden.